
Informationen für Dienstleister
Während der Angebotsphase oder bei der Abrechnung von Dienst- und Beratungsleistungen bitten wir darum, Folgendes zu beachten:
Angebote
… werden bei uns am schnellsten bearbeitet, wenn sie elektronisch im PDF-Format per E-Mail an angebot@lucassen.de gesendet werden.
Angebote können alternativ auch per WhatsApp oder iMessage übermittelt werden, wenn sie im PDF-Format vorliegen.
Rechnungen
… werden bei uns am schnellsten bearbeitet, wenn sie als E‑Rechnung (EN 16931) im ZUGFeRD– oder XRechnung-Format per E-Mail an rechnung@lucassen.de gesendet werden.
E‑Rechnungen (EN 16931) können alternativ auch per WhatsApp oder iMessage übermittelt werden, wenn sie im ZUGFeRD– oder XRechnung-Format vorliegen.
Bitte geben Sie im Betreff immer die genaue Projektbezeichnung an.
Nicht bearbeitet werden Angebote oder Rechnungen, die per Telefax oder digital in Bildformaten – wie z.B. jpg, jpeg, gif, png, … – übermittelt werden.
Angebots- und Rechnungsanschrift lautet …
Lucassen Consulting GmbH
Rheinstr. 11
47226 DUISBURG
DEUTSCHLAND
Ihre Dokumente senden Sie bitte an folgende E-Mail Adressen:
- Angebote an: angebot@lucassen.de
- Rechnungen an: rechnung@lucassen.de
Bezeichnung des Projektes
Bitte in den Dokumenten (Angebot, Rechnung) immer die vollständige Bezeichnung des Projektes (inkl. nötiger Zusatzangaben) und die Referenz auf den zugrundeliegenden Vertrag und ggf. dessen Verlängerung(en) angeben, z.B.
Projektleitung für das Projekt „xyz“ gemäß des Vertrages vom tt.mm.jjjj und der Verlängerung vom tt.mm.jjjj
Bezeichnung der Leistung
Die geleistete Arbeit muss (z.B. mittels eines Stundenzettels) hinreichend detailliert beschrieben und anfallende Spesen gesondert aufgelistet werden.
Pauschalpreise (wie z.B. Tagessätze) werden nur akzeptiert, wenn diese ausdrücklich vorher vertraglich vereinbart wurden.
Ausweis des Arbeitslohns
Falls ein Arbeitslohn im Sinne des § 35a EStG angefallen ist, muss dieser gesondert ausgewiesen sein, idealerweise separat als Bruttobetrag und unter ausdrücklichem Hinweis auf § 35a.
Abschlagszahlungen
Akontozahlungen nach Arbeitsfortschritt sind nach vorheriger vertraglicher Vereinbarung möglich.
Hinweise zur Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Sofern nicht ausdrücklich individuell vereinbart, entspricht die Regelung für Verjährungsfristen für Mängelansprüche den Regelungen des BGB.
Abweichende Vereinbarungen durch AGBs werden ausdrücklich nicht anerkannt.