Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen

    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Hatten Sie im Jahr Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrem Privathaushalt?

    Liegt eine Rechnung oder ein schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor?

    Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde?

    Konnten Sie alle drei Fragen mit ja beantworten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 600 EUR auf Ihre Steuerschuld an.


    Ausgaben für selbstständige(n) ...

    Arbeitsleistung
    (ohne Materialkosten)
    in €

    Steuerrechnung
    in €

    Fensterputzer

    Gebäudereiniger

    Dienstleister, der Mahlzeiten im Haushalt zubereitet, backt, einkauft, wäscht, bügelt, näht

    Gärtner

    Umzugsspedition bei privatem Umzug

    Kinderbetreuer

    In der Mietnebenkostenabrechnung oder in der Wohngeldabrechnung enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen

    Sonstige Dienstleistungen

    Gesamte Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 600 EUR

    Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (keine Neubaumaßnahmen)

    Hatten Sie Ausgaben für Handwerksleistungen in Ihrem Privathaushalt?

    Liegt eine Rechnung vor?

    Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde?

    Konnten Sie alle drei Fragen mit ja beantworten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 600 EUR auf Ihre Steuerschuld an.


    Ausgaben für Tätigkeiten eines selbstständigen Handwerkers

    Arbeitsleistung
    (ohne Materialkosten)
    in €

    Steuerrechnung
    in €

    Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen

    Reparatur/Austausch von Fenstern und Türen

    Malerarbeiten, Reparaturen, Wartung, Austausch von Bodenbelägen oder Heizungsanlagen

    Modernisierung oder Austausch der Einbauküche oder des Badezimmers

    Reparatur und Wartung von Gegenständen Ihres Haushalts (Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer)

    In der Mietnebenkostenabrechnung oder in der Wohngeldabrechnung enthaltene Handwerksleistungen

    Sonstige Handwerksleistungen

    Gesamte Ausgaben für Handwerksleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 600 EUR

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