Hausordnung

Version 2019.10

Die Hausordnung ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. Sie ist von allen Hausbewohnern gewissenhaft einzuhalten.

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Im Treppenhaus, Aufzug, Keller, Speicher, Trockenraum, in der Waschküche und in anderen gemeinschaftlich genutzten Teilen des Gebäudes ist Rauchen nicht gestattet.
  • Von Balkonen und aus den Fenstern darf nichts herabgeworfen werden.
  • Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen nur vor die Fenster gestellt werden, wenn geeignete Vorrichtungen vorhanden sind, die verhindern, dass sie herunterfallen können. Außerdem muss gewährleistet sein, dass kein Wasser abfließt.
  • Wäsche darf auf den Brüstungen weder gereinigt noch ausgelegt werden; sie darf auch nicht auf Balkonen, Loggien und Terrassen aufgehängt werden.
  • Grillen auf Balkonen und Terrassen ist nicht gestattet.
  • Die Belüftung der Wohnung, insbesondere die Ableitung von Küchendünsten und die Abluft von Wäschetrocknern, darf nicht durch das Treppenhaus erfolgen.
  • In die Ausguss- und Klosettbecken dürfen keine Abfälle, keine schädlichen Flüssigkeiten oder ähnliche Gegenstände geworfen bzw. geschüttet werden.
  • Die Fenster sind bei Sturm, Regen oder Schneefall geschlossen zu halten. Rollläden und Jalousien
    dürfen bei Regen und Sturm nicht herausgestellt werden. Die Dachfenster und Dachluken sind stets eingerastet und bei stürmischem oder regnerischem Wetter geschlossen zu halten.
  • Der Hausmüll ist zerkleinert in die aufgestellten Tonnen zu leeren. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass nichts auf den Treppen, im Hauseingang oder am Abstellplatz der Mülltonnen verschüttet wird. Der Mieter hat unverzüglich für die erforderliche Reinigung zu sorgen.
  • Asche darf nur abgekühlt in die dazu bestimmten Behälter geschüttet werden.
  • Das Betreten des Daches ist nicht gestattet.

Sicherheitsvorkehrungen

  • Gefährliche Stoffe dürfen nicht im Haus gelagert, entzündbare Stoffe nicht im Keller oder auf dem Speicher untergebracht werden.
  • Heizöl darf nur mit Genehmigung des Vermieters und unter Beachtung aller behördlichen Auflagen gelagert werden.
  • Bei strengem und anhaltendem Frost sind alle Maßnahmen zu treffen, damit an den wasserführenden Leitungen kein Schaden entsteht.

Rücksichtnahme auf die Hausbewohner

  • Die Rücksicht auf ein gedeihliches Zusammenleben der Hausbewohner erfordert es, dass jedes störende Geräusch und solche Tätigkeiten vermieden werden, die die häusliche Ruhe beeinträchtigen.
  • Insbesondere das Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen.
  • Ton- und Fernsehgeräte jeder Art dürfen grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke betrieben werden, wobei allerdings die Ruhezeiten nicht beachtet werden müssen.

Sorgfaltspflichten der Hausbewohner

  • Teppiche, Decken, Bettvorleger, Möbel usw. dürfen werktags nur an dem dazu bestimmten Ort gereinigt werden; nicht jedoch zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr.
  • Dachboden- und Kellerräume dürfen nur mit gut verschlossenem Licht betreten werden. In den Dachbodenräumen dürfen leicht entzündbare Gegenstände wie Matratzen, Kleider, Polstermöbel nicht gelagert werden. Größere Gegenstände wie z.B. Möbelstücke, Reisekoffer usw., die nicht anderweitig aufbewahrt werden können, dürfen nur so aufgestellt werden, dass die Dachböden übersichtlich zugänglich sind.
  • Der Mieter hat Vorkehrungen für die Entrümpelung seines Dachbodenraumes zu treffen

Waschordnung

  • Über die Benutzung der Waschküche und des Trockenspeichers trifft der Vermieter mit den Mietern des Hauses eine gesonderte Vereinbarung.
  • Große Wäsche darf in der Wohnung nicht gewaschen und getrocknet werden. Die Wäsche darf, soweit vorhanden, nur im Trockenspeicher, in der Waschküche oder auf der Bleiche getrocknet werden.
  • Die Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche, Trockenspeicher, Trockenplatz sind schonend zu behandeln und nach Benutzung einwandfrei gesäubert zurückzulassen.

Vermeidung von Lärm

  • Jeder vermeidbare Lärm ist zu unterlassen. Für das friedliche Zusammenleben im Haus ist es erforderlich, dass die Mieter gegenseitig Rücksicht üben und auch Familienangehörige und Besucher dazu anhalten.
  • Kinder dürfen im Treppenhaus nicht spielen.
  • Unvermeidbare Tätigkeiten, die ruhestörend wirken können (z.B. Bohren, Hämmern usw.), dürfen nur gelegentlich vorgenommen werden oder nur von kurzer Dauer sein.
  • Mechanische Geräte in den Wohnungen müssen schwingungsfrei aufgestellt werden.

Benutzung von Gemeinschaftsräumen oder -flächen

  • Gemeinschaftsräume oder -flächen (z.B. Waschküche, Trockenraum, Hobbyraum, Hofraum, Gemeinschaftsgarten) dürfen alle Mieter benutzen.
  • Die räumliche und zeitliche Aufteilung unter den Benutzern soll tunlichst selbstregulierend erfolgen, um dem unterschiedlichen Bedürfnis und Interesse zu genügen. Grundsätzlich hat jeder Benutzer seinen Teil sorgsam zu pflegen und zu reinigen.
  • Der Vermieter ist berechtigt, bei widerstreitendem Interesse eine Benutzungsordnung aufzustellen und nach billigem Ermessen einen Reinigungsplan zu erlassen.

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Anmerkung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

PDF Version zum Download: Hausordnung

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