Ein Balkonkraftwerk und die Versicherungsfrage

9. Dezember 2024 • 11:45 Uhr

Was muss ich dabei beachten?

Ein Mieter von mir möchte auf seinem Balkon eine Minisolaranlage anbringen. Im Prinzip habe ich nichts dagegen, mache mir aber Gedanken wegen der Gebäudeversicherung.

Sind Minisolaranlagen fest mit Gebäude oder Dach verbunden, so ist die Wohngebäudeversicherung zu informieren und zu überprüfen, ob und wie umfangreich der Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung und Gebäudehaftpflichtversicherung ist. Hier ist eine spezielle Photovoltaik-Versicherung bzw. Ergänzung des Moduls der Wohngebäudeversicherung, insbesondere der Gebäudehaftpflichtversicherung, notwendig.

Sofern lediglich der einzelne Betreiber Nutzen aus diesem Balkonkraftwerk zieht, ist es rat-sam, vorab mit dem Betreiber zu vereinbaren, dass der durch die Installation und den Betrieb des Balkonkraftwerks verursachte Versiche-rungsbeitrag oder Erhöhungsbetrag von diesem allein zu tragen ist.

Sind die Steckersolargeräte auf dem Balkon z.B. ohne Substanzeingriff durch Schellen am Balkongeländer fest installiert, so ist nach Erweiterung der Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer im November 2023 keine spezielle Photovoltaik-Versicherung notwendig. Die Geräte können durch eine Hausratversicherung des Mieters abgesichert werden. Hier sollte der jeweilige Betreiber der Anlage seinen Hausratsversicherungsvertrag prüfen und ggfs. aufgrund der neuen Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz ergänzen. Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, d.h. Haftung für Personen- und Sachschäden bzgl. Dritter, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung durch den Betreiber notwendig, um diese Risiken zu versichern.

Daher ist es für den Vermieter in jedem Fall empfehlenswert, nicht nur den Umfang des Versicherungsschutzes mit der Wohngebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung abzuklären, sondern auch die Erteilung einer Erlaubnis zur Installation eines Balkonkraftwerks von dem Abschluss und dem Nachweis des Bestehens eines ausreichenden Versicherungsschutzes durch den Mieter abhängig zu machen.

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