Ein Balkonkraftwerk und die Frage nach der Optik

9. Dezember 2024 • 11:39 Uhr

Kann ein Nachbar die Installation eines Balkonkraftwerkes verhindern?

Ich bin Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und möchte ein Balkonkraftwerk installieren. Ein Nachbar hatte mir gesagt, dass er das für keine gute Idee hält. Eine solche Anlage würde seiner Meinung nach nicht zur Optik unserer Wohnanlage passen.

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab dem 17. Oktober 2024 für Wohnungseigentümer und Mieter durch Änderung des § 554 BGB und § 20 WEG den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen um die so genannten Steckersolargeräte erweitert, umgangssprachlich auch Balkonkraftwerk genannt. Trotz der Gesetzesänderung bleibt es bei dem Grundsatz, dass Sie als Mitglied einer WEG vor der Installation eines Balkonkraftwerks die Zustimmung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) einholen müssen. Allerdings haben Sie in der Regel einen Anspruch auf die Gestattung. Es geht also weniger um „Ob“, sondern die GdWE kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung über das „Wie“ entscheiden.

Im Rahmen des Mietverhältnisses ist die Installation übrigens nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.

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