Mieter stört sich an Lichterketten

9. Dezember 2024 • 11:34 Uhr

Was kann ich machen?

Ein Mieter hat in einem Dreifamilienhaus Lichterketten an jedem der Fenster zur Straßenseite sowie eine lange Lichterkette um das Balkongeländer angebracht, die bereits seit Anfang November von ca. 17 bis 3 Uhr in der Nacht leuchten. Ein anderer Mieter ist damit nicht einverstanden.

Das Anbringen von Lichterketten an Balkon und Fenstern durch den Mieter ist grundsätzlich erlaubt. Mit dieser Frage haben sich schon mehrere Amtsgerichte befassen müssen.

Es handelt sich dabei – insbesondere in der Weihnachtszeit – um einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies gilt, sofern durch die Lichterketten andere Mieter nicht (z.B. durch grelle blinkende Lichter oder Ausleuchten anderer Wohnungen) beeinträchtigt werden oder der Gesamteindruck nicht nachteilig verändert wird.

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