DSGVO – Informationspflichten des Vermieters

29. August 2025 • 17:29 Uhr

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Im Zuge dessen wurde das bisher in Deutschland geltende Bundesdatenschutzgesetz überarbeitet, welches neben den Regelungen der DSGVO auch für alle privaten Vermieter gilt. Naturgemäß speichert und verarbeitet jeder Vermieter personenbezogene Daten seiner Mieter, wie Namen, Adressdaten, Geburtsdaten oder auch Verbrauchsdaten.

Nach den Regelungen der DSGVO hat jeder Betroffene das Recht zu erfahren, welche Daten von ihm zu welchem Zweck gespeichert wurden (Artikel 13 und Artikel 14 DSGVO). Sofern die Person, deren Daten verarbeitet werden, die Daten selbst nicht übermittelt oder auch von der Verarbeitung, beispielsweise durch Dritte, nichts weiß, muss sie über die Verarbeitung informiert werden. Die für den Vertrag wesentlichen Daten erhält der Vermieter regelmäßig vor Vertragsschluss im Anschluss an die Wohnungsbesichtigung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Vermieter seinen Informationspflichten nachkommen und dem Betroffenen Folgendes mitteilen:

  • Namen und Kontaktdaten des Vermieters
  • Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie Dauer der Speicherung
  • Dritte, welche personenbezogene Daten vom Vermieter erhalten
  • Hinweis auf die Betroffenenrechte

Da letztlich immer dieselben Informationen an Mieter herausgegeben werden müssen, raten wir, das nachfolgende „Informationsschreiben für die Vermietung“ auszufüllen. Dieses individualisierte Informationsschreiben sollte an alle Bestandsmieter ausgehändigt werden.

Bei der Neuvermietung sollte dem Mietinteressenten das Informationsschreiben spätestens zu dem Zeitpunkt ausgehändigt werden, in dem sich beide Parteien einig sind, einen Mietvertrag abzuschließen. Denn spätestens zu diesem Zeitpunkt beginnt ein vorvertragliches Schuldverhältnis.

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass bereits bei der Einholung einer Mieterselbstauskunft personenbezogene Daten des Mietinteressenten erhoben werden und die oben genannten Informationspflichten entstehen.