Mieterhöhung in Kleinwohnungen

13. Mai 2025 • 15:55 Uhr

Wenn Sie eine Mieterhöhung durchführen möchten, haben Sie bei Kleinwohnungen tatsächlich die Möglichkeit, einen Zuschlag zu fordern.

  • Bei Wohnungen mit einer Größe von bis zu 25 Quadratmeter (qm) ist dabei ein Zuschlag von 30 Prozent möglich.
  • Bei Wohnungen mit einer Größe von über 25 qm bis 35 qm ist ein Zuschlag von 20 Prozent möglich und
  • bei Wohnungen mit einer Größe von über 35 qm bis unter 45 qm darf ein Zuschlag von 10 Prozent gefordert werden.

Mietspiegel der Städte und Gemeinden weisen in der Regel für die verschiedenen Baujahre und unterschiedlichen Wohnlagen Mietpreisspannen aus, in die das Objekt, für das eine Mieterhöhung durchgeführt werden soll, eingeordnet werden muss.

Haben Sie nun eine Kleinwohnung, für die eine Mieterhöhung durchgeführt werden soll, darf der Unter- und Obergrenze des Mietspiegels der Zuschlag zugerechnet werden.

Bei der Mieterhöhung an sich dürfen Sie jedoch die Kappungsgrenze von 20 Prozent (bzw. von 15 Prozent in Städten, in denen die Mietpreisbremse gilt nicht überschreiten.

Kommentar

Vermieter müssen sich bei Mieterhöhungen an o.a. gesetzliche Regeln halten. Dabei gibt es genügend Vermieter, die seit vielen Jahren keine Mieterhöhungen durchgeführt haben und bei denen die Mieten deutlich unter dem Mietspiegel liegen.

Meist sind es Privatleute mit einer vermieteten Wohnung oder einem kleinen Mehrfamilienhaus, welches als Altersvorsorge gedacht ist. Als Grund für die sehr fairen Mieten wird dann meistens angegeben, dass die monatlichen Mieteinnahmen auskömmlich sind und man die Mieter nicht überstrapazieren oder ihnen vor den Kopf stoßen möchte. Das ist natürlich sehr lobenswert.

Es gibt sie also noch: Vermieter, die nicht jeden Cent einer möglichen Mieterhöhung durchsetzen.

Die sich Gedanken um ihre Mieter und deren Umstände machen. Darüber wird zu wenig gesprochen oder geschrieben. Leider.

Allerdings kommt für den Vermieter dann das böse Erwachen, wenn die Wohnung oder das Haus verkauft werden soll, weil das Geld für die geplante Altersversorgung benötigt wird. Da der Verkaufspreis sich üblicherweise nach dem Ertragswert, also den aktuellen und zeitnah umsetzbaren Mieten richtet, bedeuten Mieten deutlich unter der ortsüblichen Miete auch einen deutlich niedrigeren Verkaufspreis. Wenn man das bewusst als Vermieter in Kauf nimmt, ist ja alles in Ordnung. Ansonsten sollten Vermieter ihre Mieten mit Augenmaß regelmäßig anpassen. Zwischen ganz billig und ganz teuer gibt es die berühmte goldene Mitte. Fairness sollte immer für beide Seiten gelten.