Informationen für Dienstleister

Während der Angebotsphase oder bei der Abrechnung von Dienstleistungen bitten wir darum, Folgendes zu beachten:

Angebote

… werden bei uns am schnellsten bearbeitet, wenn Sie sie elektronisch im PDF-Format per E-Mail an angebot@lucassen.de senden.

Bitte geben Sie im Betreff immer die genaue Adresse des Bauvorhabens an.

Angebote können alternativ auch per WhatsApp oder iMessage übermittelt werden, wenn sie im PDF-Format vorliegen.

Rechnungen

… werden bei uns am schnellsten bearbeitet, wenn Sie sie als E‑Rechnung (EN 16931) im ZUGFeRD– oder XRechnung-Format (siehe hierzu auch: Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt ab 01.01.2025 auch für Vermieter) per E-Mail an rechnung@lucassen.de senden.

Bitte geben Sie im Betreff immer die genaue Adresse des Bauvorhabens an.

E‑Rechnungen (EN 16931) können alternativ auch per WhatsApp oder iMessage übermittelt werden, wenn sie im ZUGFeRD– oder XRechnung-Format vorliegen.

Nicht bearbeitet werden Angebote oder Rechnungen, die per Telefax oder digital in Bildformaten – wie z.B. jpg, jpeg, gif, png, … – übermittelt werden.

Angebots- und Rechnungsanschrift …

… für die Gewerbeobjekte

  • Hochemmericher Str. 4-8
  • Hochemmericher Str. 9
  • Im Kirling 3

lautet:

Edeltraud Lucassen
Erich-Klausener-Straße 85
47802 Krefeld

lautet:

Lucassen GmbH & Co. KG
Erich-Klausener-Straße 85
47802 Krefeld

Angebote (für Miet- oder Gewerbeobjekte) per E-Mail an: angebot@lucassen.de
Rechnungen (für Miet- oder Gewerbeobjekte) per E-Mail an: rechnung@lucassen.de

Bezeichnung des Bauvorhabens

Bitte in der Rechnung immer die vollständige Adresse (inkl. Wohnung/Büro/…) des Bauvorhabens angeben, z.B.
3. OG rechts, Klever Straße 51, 47441 Moers

Bezeichnung der Leistung

Die geleistete Arbeit muss hinreichend detailliert beschrieben und verwendete Materialen mit den Herstellerbezeichnungen aufgelistet werden.
Pauschalpreise werden nur akzeptiert, wenn diese ausdrücklich vorher vereinbart wurden.

Ausweis des Arbeitslohns

Der Arbeitslohn im Sinne des § 35a EStG muss ausgewiesen sein, idealerweise separat als Bruttobetrag und unter ausdrücklichem Hinweis auf § 35a.

Abschlagszahlungen

Akontozahlungen nach Arbeitsfortschritt sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Hinweise zur Verjährungsfrist für Mängelansprüche

Sofern nicht ausdrücklich individuell vereinbart, entspricht die Regelung für Verjährungsfristen für Mängelansprüche den Regelungen des BGB.
Abweichende Vereinbarungen durch AGBs werden ausdrücklich nicht anerkannt.