Stromklau

17. Mai 2024 • 16:05 Uhr

Amtsgericht Leverkusen, 22 C 157/23

Der Fall: Lädt ein Mieter sein Elektroauto an einer Gemeinschaftssteckdose auf, so ist das nicht zwingend ein Grund, seinen Mietvertrag zu kündigen.

Das Urteil: Es kommt auf die näheren Umstände und die Höhe des Schadens an. Bewohnt ein Paar eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und lädt der Vater sein Auto über eine Gemeinschaftssteckdose, deren Stromverbrauch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung als Allgemeinstrom von allen Mietern gemeinsam bezahlt wird, so kann er mit diesem Verhalten zwar grundsätzlich den Hausfrieden gefährden. Der Vermieter hätte aber zuerst eine Abmahnung aussprechen müssen.

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