
Erdgasumstellung von L-Gas auf H-Gas
Beim Erdgas gibt es zwei unterschiedliche Gasqualitäten:
| Erdgas | L-Gas L- steht für low calorific, niedrigkalorisches Gas | H-Gas H- steht für high calorific, hochkalorisches Gas |
|---|---|---|
| Brennwert | niedrig 8,4 bis ca. 11,2 kWh/m3 | hoch 10 bis 13,1 kWh/m3 |
| Methangehalt | niedrig (80 bis 87 %) | hoch (87 bis 98 %) |
| Förderung | in Deutschland und den Niederlanden | in Großbritannien, Russland und Norwegen |
| Beschaffung | günstiger | teurer |
Kunden:innen im Norden und Westen Deutschlands werden vorwiegend mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Aufgrund des Rückgangs der dortigen Vorkommen und somit gesunkener L-Gas-Fördermengen, wird L-Gas zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen.

Zur Erhaltung der Versorgungssicherheit sieht der „Netzentwicklungsplan Gas“ (NEP) in Deutschland eine schrittweise Umstellung der L-Gas-Gebiete auf H-Gas vor (sog. Marktraumumstellung oder Erdgasumstellung).
Auch unsere Netzbetreiber in Nordrhein-Westfalen stellen in ihrem Netzgebiet in zwei Schritten auf H-Gas um. Diese Umstellung betrifft nicht nur Ihre Region, sondern auch Erdgaskundinnen und -kunden in Niedersachsen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.
Damit die Erdgasumstellung im jeweiligen Netzgebiet reibungslos verläuft, passen die lokalen Netzbetreiber ihre Leitungen und Stationen rechtzeitig an. Da sich die beiden Erdgasqualitäten in ihrer Zusammensetzung und ihrem Brennwert unterscheiden, müssen auch alle Gasgeräte und Anlagen, die bisher mit L-Gas betrieben wurden, auf den Weiterbetrieb mit H-Gas angepasst werden. Das gilt für Haushalte, Gewerbebetriebe und die Industrie.
Was bedeutet das für Sie?
Alle Gasgeräte sind auf die jeweilige Gasart eingestellt, mit der sie betrieben werden. L- und H-Gas unterscheiden sich jedoch in ihrer chemischen Zusammensetzung und in ihrem Brennwert. Damit Ihre Gasgeräte nach der Umstellung auf H-Gas weiterhin zuverlässig und sicher funktionieren, müssen alle Geräte zunächst erhoben (erfasst) und in einem späteren Schritt technisch angepasst werden.
Wer ist für die Erdgasumstellung zuständig?
Nach § 19a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) ist dafür der jeweilige Netzbetreiber zuständig. Für Ihren Gasanschluss ist das in …
- Moers, die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
- Duisburg, die Stadtwerke Duisburg AG
- Krefeld, die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Gas von einem anderen Lieferanten beziehen.
Was müssen Sie tun?
Sie brauchen zunächst nichts zu unternehmen.
Die zuständigen Netzbetrieber informieren Sie schriftlich über alle weiteren Schritte.
Wann beginnen die Maßnahmen?
Die Erhebung der Gasgeräte beginnt voraussichtlich im 3. Quartal 2026, die Anpassung erfolgt ab dem 1. Quartal 2028. Wann genau die Termine bei Ihnen für die Erhebung und die Anpassung stattfinden, teilen Ihnen die zuständigen Netzbetrieber in späteren Schreiben rechtzeitig und unaufgefordert mit.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Für die Umstellung Ihrer Gasgeräte entstehen Ihnen keine direkten Kosten. Davon ausgenommen sind mögliche Kosten für Gerätereparatur, Wartung oder Geräteaustausch, diese sind durch die Geräteeigentümerin oder den -eigentümer zu tragen.
Welche Kostenerstattungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie Ihr altes Gasgerät durch ein Neugerät ersetzen, das im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie nach §19 a Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz Anspruch auf eine Erstattung in Höhe von 100 € pro Gasgerät.
Wenn Sie ein Heizgerät austauschen, haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung nach der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV). Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgerätes zum Zeitpunkt des Umstellungstermins:
Ist das Gerät …
- zwischen 0-10 Jahre alt, haben Sie einen Anspruch auf 500 €
- zwischen 10 und 20 Jahre alt, haben Sie einen Anspruch auf 250 €
- zwischen 20 und 25 Jahre alt, haben Sie einen Anspruch auf 100 €
- älter als 25 Jahre haben Sie keine Kostenerstattungsmöglichkeit
Weitere Bedingungen der Kostenerstattung und die benötigten Formulare finden Sie auf der jeweiligen Website des Netzbetreibers.
Sie haben Fragen zur Umstellung?
Die Mitarbeitenden des Erdgasbüros der jeweiligen Netzbetreiber stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung:
- für Moers, die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Telefon: +49 (2841) 104-0
E-Mail: info@enni.de - für Duisburg, die Stadtwerke Duisburg AG
Telefon: +49 (203) 604-0
E-Mail: info@stadtwerke-duisburg.de - für Krefeld, die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Telefon: +49 (2151) 98-4843
E-Mail: info@erdgasumstellung.ngn-mbh.de
