Betriebskosten (BK) sind alle laufenden, wiederkehrenden Kosten für den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Immobilie (z. B. Strom, Gas, Wasser, Müll, Gartenpflege). Nur die umlagefähigen Betriebskosten dürfen auf den Mieter – in einer Betriebskostenabrechnung – umgelegt werden; einmalige Kosten wie Reparaturen oder Verwaltung sind Nebenkosten (NK), aber keine umlegbaren Betriebskosten.
Merksatz: Alle Betriebskosten sind Nebenkosten, aber nicht alle Nebenkosten sind umlagefähige Betriebskosten.
Für Wohnraummietverhältnisse findet sich eine abschließende Auflistung aller umlagefähigen Betriebskosten in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) beziehungsweise in der zum 01.01.2004 in Kraft getretenen Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Es sind dies die Kosten für …
1. Grundsteuer
2. Wasserversorgung
3. Entwässerung
4. Zentrale Heizungsanlagen
5. Zentrale Warmwasserversorgung
6. Verbundene Heizungs- u. Warmwasserversorgung
7. Personen- oder Lastenaufzüge
8. Straßenreinigung und Müllabfuhr
9. Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
10. Gartenpflege
11. Beleuchtung
12. Schornsteinreinigung
13. Sach- und Haftpflichtversicherungen
14. Hauswart
15. Antennen- und Breitbandkabelanlage (auch Glasfaser)
16. Maschinelle Wascheinrichtungen
17. Sonstige Betriebskosten
