Schadenersatz in einer Tiefgarage

18. März 2024 • 18:06 Uhr

Amtsgericht München, Az. 132 C 17221/22

Der Fall: Es ging um Schäden am Heck eines Autos, die mit Schäden eines Rolltores in einer Tiefgarage korrespondierten.

Das Urteil: Der Mieter eines Stellplatzes in einer Tiefgarage einer Eigentumswohnanlage kann für Schäden an seinem Fahrzeug den Betreiber der Garage zur Kasse bitten, wenn die Beschädigungen an seinem Auto durch die Bewegung eines Rolltors in Kombination mit der Hebeanlage entstanden sind und der Betreiber nicht ausreichend auf diese Gefahrenquelle hingewiesen hat. Unterlässt er das, so verletzt er seine Verkehrssicherungspflichten.

Skip to content