Oberlandesgericht Hamm, Az. 24 U 113/12
Das gilt für die Haftung bei Schäden am eigenen Grundstück.
Gegen die finanziellen Folgen eines Brandschadens kann eine Versicherung helfen. Knifflig wird es in der Praxis aber manchmal, wenn der Brandherd beim Nachbarn liegt.
Die Frage lautet dann oft: Wer haftet? Hierbei kommt es unter anderem auf die Brandursache an.
Muss ein Nachbar für einen Brandschaden am eigenen Grundstück haften?
Grundsätzlich gilt: Der Verursacher eines Brandschadens ist laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haftbar. Der Nachbar muss also für den Schaden aufkommen, wenn er den Brand vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. In der Praxis ist die Haftungsfrage jedoch nicht immer eindeutig. Bei nachweisbarem Verschulden haftet der Verursacher. Bei fehlendem Verschulden kann der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch greifen.
Handelt es sich um technische Defekte, hängt die Haftung von den Umständen ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Auch ohne Verschulden kann eine Haftung auf Grundlage des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs bestehen. Dies hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zu einem übergreifenden Brand bekräftigt.
Die Summe wird dabei so festgelegt, als hätte der Schaden nicht stattgefunden, was in der Regel zu einem Ausgleich in Höhe des Zeitwerts führt. Grundlage hierfür ist § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB.
Neuwert und Zeitwert: ein wichtiger Unterschied
Der Neuwert entspricht dem Betrag, der für den Erwerb eines gleichartigen neuen Gegenstands erforderlich ist, erklärt die GEV Grundeigentümer-Versicherung.
Der Zeitwert hingegen berücksichtigt die Abnutzung und das Alter des Gegenstands und ist daher in der Regel niedriger.
Üblicherweise reguliert der Sachversicherer in Höhe des Neuwerts und nimmt dann den Verursacher in Höhe des Zeitwerts in Regress.
Dies hat den Vorteil, dass der Geschädigte den vollen Neuwert erhält und der Prozess der Regulierung durchgeführt wird (Schadensmeldung, Ersatz durch Versicherung und Regressforderung an den Schadenverursacher).
Welche Versicherungen greifen bei Brandschäden?
Je nach Art des Schadens sind unterschiedliche Versicherungen zuständig:
- Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, fest verbundenen Sachen und Zubehör ab.
- Die Hausratversicherung kommt für Schäden an Einrichtungsgegenständen und persönlichen Besitztümern auf.
- Die private Haftpflichtversicherung des Nachbarn kann für Schäden aufkommen, die er verursacht hat.
Ein umfassender Versicherungsschutz durch diese Policen stellt sicher, dass der Eigentümer im Fall eines Brandschadens finanziell abgesichert sind.
Wann zahlt die Versicherung bei einem Brand nicht?
Versicherungen können die Zahlung nach einem Brand ganz oder teilweise verweigern, wenn bestimmte Umstände vorliegen.
Dies kann der Fall sein, wenn der Versicherungsnehmer den Brand grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Auch die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann zu einer Leistungsverweigerung führen. Ein Beispiel hierfür wäre die Missachtung von Sicherheitsvorschriften.
Fazit: Auf umfassenden Versicherungsschutz achten
Bei Brandschäden durch Nachbarn erweist sich eine umfassende Wohngebäude- und Hausratversicherung als besonders wertvoll.
Der große Vorteil der Sachversicherung gegenüber dem Schadensersatzrecht durch die Haftpflichtversicherung ist, dass der Neuwert- und nicht der Zeitwertschaden ersetzt wird. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und passen Sie ihn bei Bedarf an, um im Schadensfall vollständig abgesichert zu sein.