Solaranlage

21. Oktober 2024 • 17:10 Uhr

Finanzgericht Münster, 1V 1757/24

Der Fall: Fließen „nachlaufende Betriebsausgaben“ ab, die im Zusammenhang mit Einnahmen aus einer privaten Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, so sind diese trotzdem abzugsfähig.

Das Urteil: Werden dadurch gewerbliche Einkünfte erzielt, so darf der Betreiber Kosten, die ihm danach entstehen, und die mit der Gewinnerzielung aus der Zeit davor zusammenhängen, als Betriebsausgaben geltend machen.