Viele Mieter stellen im Garten oder auf ihrem Balkon Futterstellen für Vögel auf, um heimische Vogelarten zu unterstützen und die Tiere aus nächster Nähe beobachten zu können. Die Fütterung von Wildvögeln ist grundsätzlich weit verbreitet. Dabei können jedoch bestimmte rechtliche Vorgaben und örtliche Regelungen zu beachten sein. Unter bestimmten Umständen kann die Fütterung von Vögeln im Garten oder auf dem Grundstück eingeschränkt oder untersagt sein.
Wann ist das Füttern von Vögeln im Garten verboten?
Taubenfütterungsverbot
In vielen Städten und Gemeinden kann die Fütterung von Tauben aufgrund der damit verbundenen Verschmutzungen und hygienischen Beeinträchtigungen eingeschränkt oder verboten sein. Tauben können sich unter günstigen Bedingungen schnell vermehren. Durch Taubenkot sowie durch den Nestbau können zudem Verschmutzungen an Gebäuden und anderen Einrichtungen entstehen.
In Moers ist die Fütterung von verwilderten Haustauben im gesamten Stadtgebiet untersagt. Das Verbot umfasst auch das Auslegen von Futter oder sonstigen Lebensmitteln, die von Tauben aufgenommen werden können.
Es gilt grundsätzlich auch auf privaten Grundstücken innerhalb des Stadtgebiets.
Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld zur Folge haben. Auch in anderen Städten und Gemeinden bestehen teilweise entsprechende örtliche Regelungen, insbesondere für öffentliche Plätze und Anlagen. Maßgeblich sind jeweils die am betreffenden Ort geltenden Vorschriften.
Vogelfütterung und Ungezieferbefall
Die Fütterung von Vögeln kann unter bestimmten Umständen zu einer erhöhten Anlockung von Ratten, Mäusen oder anderen Schädlingen führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn hierfür ungeeignete Lebensmittel wie Essensreste oder Brot verwendet werden oder Futter nicht sachgerecht ausgelegt wird. Auch handelsübliches Vogelfutter kann grundsätzlich von anderen Tieren aufgenommen werden.
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Fütterung von Vögeln eingeschränkt oder untersagt werden kann, hängt von den jeweiligen örtlichen und rechtlichen Gegebenheiten ab. Hierzu können insbesondere kommunale Regelungen, nachbarrechtliche Vorschriften sowie bei Miet- oder Wohnungseigentumsverhältnissen entsprechende vertragliche Vereinbarungen oder Regelungen der Hausordnung gehören. Eine pauschale Aussage, dass die Vogelfütterung bei einem Ungezieferbefall generell verboten ist, lässt sich daher nicht treffen. Im konkreten Fall sollten die vor Ort geltenden Regelungen sowie die jeweiligen Umstände berücksichtigt werden.
Wohnanlagen und Gemeinschaftsgärten
In Wohnanlagen stehen den Bewohnern häufig gemeinschaftlich nutzbare Grünflächen oder Gemeinschaftsgärten zur Verfügung. Ob die Fütterung von Vögeln dort zulässig ist, kann sich insbesondere aus dem Mietvertrag, einer Hausordnung oder sonstigen verbindlichen Regelungen für die gemeinschaftlich genutzten Flächen ergeben. Eine entsprechende Einschränkung oder ein Verbot kann beispielsweise vorgesehen sein, wenn durch die Fütterung erhebliche Verschmutzungen, eine erhöhte Schädlingsbelastung oder sonstige Beeinträchtigungen entstehen.
Neben Singvögeln können Futterstellen auch andere Tierarten wie Tauben oder Krähen anlocken. Insbesondere größere Vogelarten können in dicht besiedelten Wohnanlagen zu Beeinträchtigungen führen, etwa wenn sie Abfälle aus Müllbehältern verteilen oder durch ihre Lautäußerungen die Bewohner stören. Ob eine solche Beeinträchtigung rechtlich relevant ist und welche Maßnahmen zulässig sind, ist jeweils anhand der konkreten örtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten zu beurteilen.
Störungen des natürlichen Gleichgewichts
Eine ganzjährige oder übermäßige Fütterung von Wildvögeln kann dazu führen, dass sich dauerhaft eine größere Anzahl von Vögeln an einem bestimmten Ort aufhält. Dabei können auch Vogelarten angelockt werden, die von Anwohnern möglicherweise nicht erwünscht sind. Eine erhöhte Zahl von Vögeln kann zudem zu einer stärkeren Nutzung von Obst und Beeren im Garten führen und dadurch zu Konflikten mit Nachbarn beitragen, wenn beispielsweise Kirschen oder andere Früchte vermehrt von Vögeln gefressen werden.
Aus fachlicher Sicht wird eine Fütterung von Wildvögeln insbesondere für die Zeit vom Spätherbst bis zum frühen Frühjahr empfohlen, da das natürliche Nahrungsangebot während dieser Zeit eingeschränkt sein kann. Während der übrigen Jahreszeiten steht grundsätzlich ein umfangreicheres natürliches Nahrungsangebot zur Verfügung. Während der Brutzeit sollte bei der Fütterung zudem berücksichtigt werden, dass die Ernährungsbedürfnisse von Jungvögeln von denen erwachsener Vögel abweichen können. Bei zahlreichen Vogelarten besteht die Nahrung der Jungvögel insbesondere aus Insekten und anderen tierischen Nahrungsbestandteilen. Körnerfutter ist daher nicht für alle Jungvögel als geeignete Nahrung anzusehen.
Vögel richtig füttern
Neben dem Zeitpunkt der Fütterung kommt der Auswahl des Futters eine wesentliche Bedeutung zu. Essensreste und insbesondere Brot sind als Vogelfutter grundsätzlich nicht geeignet. Sie können unter anderem andere Tiere anlocken und sind nicht für die Ernährung aller Vogelarten geeignet.
Als geeignetes Futter können je nach Vogelart beispielsweise angeboten werden:
- handelsübliche, für Wildvögel geeignete Futtermischungen
- Meisenknödel, möglichst ohne Kunststoff- oder Nylonnetz
- unbehandelte Haferflocken
- geeignetes Fallobst
Das Futter sollte möglichst in geeigneten Futterspendern angeboten werden. Dadurch lässt sich der direkte Kontakt mit dem Futter reduzieren und eine Verunreinigung durch andere Tiere kann erschwert werden. Zugleich kann eine geeignete Futterstelle dazu beitragen, dass Katzen und andere potenzielle Fressfeinde weniger leicht an die Vögel gelangen.
Futterstellen und Futterspender sollten regelmäßig kontrolliert und gereinigt werden. Verdorbenes oder verunreinigtes Futter sollte entfernt und sachgerecht entsorgt werden. Durch eine hygienische Gestaltung und regelmäßige Reinigung lässt sich das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern an der Futterstelle reduzieren.
Wer Vögel bei der natürlichen Nahrungssuche unterstützen möchte, kann den Garten entsprechend gestalten. Beerensträucher und -bäume, beispielsweise die Vogelbeere, können Vögeln natürliche Nahrungsquellen bieten. Auch verschiedene Heckenpflanzen können insbesondere im Herbst und Winter Nahrung bereitstellen. Hierzu zählen unter anderem Liguster, Kornelkirsche und Sanddorn.
