Eigentümer sollten ihre Bäume mindestens einmal im Jahr sowie nach einem Unwetter auf sichtbare Schäden oder Erkrankungen kontrollieren, rät die Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ (Ausgabe 10/2026).
Der Grund: Eigentümer haben grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen regelmäßig prüfen, ob von ihren Bäumen eine Gefahr ausgeht, etwa durch Umstürzen oder herabfallende Äste.
Wer erkennbare Gefahren nicht beseitigt, kann schadenersatzpflichtig werden.
Die Zeitschrift empfiehlt, Kontrollen mit Fotos zu dokumentieren. Bei Laubbäumen sollten Aufnahmen sowohl im belaubten als auch im unbelaubten Zustand gemacht werden, da manche Schäden nur zu bestimmten Jahreszeiten erkennbar sind.
Stürzt ein Ast oder Baum auf das Auto oder den Zaun des Nachbarn, haftet der Eigentümer, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Wird ein gesunder Baum dagegen durch höhere Gewalt entwurzelt, besteht grundsätzlich keine Haftung. Bei einer festgestellten Pflichtverletzung übernimmt bei einem selbst genutzten Grundstück in der Regel die private Haftpflichtversicherung den Schaden.
Unter Umständen zahlt auch die Wohngebäudeversicherung für den Abtransport eines umgestürzten Baumes oder eine Neuanpflanzung.
Baumschutzsatzung
In einigen Kommunen gelten Baumschutzsatzungen, die das Fällen bestimmter Bäume verbieten können – auch wenn diese krank oder morsch sind.
Zur Gefahrenbeseitigung kann deshalb eine Genehmigung erforderlich sein. „Stiftung Warentest Finanzen“ empfiehlt, im Schadensfall einen Fachbetrieb zu konsultieren.
| Stadt/Gemeinde | Baumschutzsatzung (Stand 30.09.2026) |
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![]() | Baumschutz in Duisburg. Für das Fällen von Bäumen auf Privatgrundstücken im bebauten Stadtgebiet benötigen Sie keine Genehmigung der Stadt mehr. Trotz fehlender Satzung sind Gehölze nicht völlig frei. Nach §39 BNatSchG ist es verboten, Bäume, Hecken und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September stark zurückzuschneiden oder zu roden (Brut- und Nistzeit). |
![]() | Baumschutz in Moers und die zugehörige Baumschutzsatzung |
![]() | Baumschutz in Krefeld und die zugehörige Baumschutzsatzung |
![]() | Baumschutz in Mönchengladbach (Abteilung „Baum“) und die zugehörige Baumschutzsatzung |




