Amtsgericht Frankenthal, Az. 3a C 288/18
Es gibt wohl kaum Wohnanlagen, in denen es nicht gelegentlich zum Streit um die Mülltrennung kommt. Manche Menschen wollen sich einfach nicht daran gewöhnen, dass sie ihren Abfall nicht wahllos auf alle vorhandenen Tonnen verteilen dürfen. Doch sollte man sich als Mieter hüten, die Regel allzu offenkundig zu missachten, denn dann kann es teuer werden.
Der Fall: Es klappte einfach nicht mit der Mülltrennung in einer Hausgemeinschaft. Immer fanden sich falsch eingeworfene Reststoffe, so dass der Inhalt der Tonnen kontrolliert und nachsortiert werden musste. Die Kosten dafür legten die Vermieter als Betriebskosten um – und stießen auf den Widerstand derer, die die Umlage bezahlen sollten. Sie waren der Meinung, dafür müssten die Eigentümer aufkommen.
Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht entschied klar zu Gunsten der Vermieter. Sie hätten im Vorfeld „hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere Wertstofftrennung zu erreichen“. Unter anderem seien die Mieter über die Regeln des Sortierens unterrichtet worden. Nachdem das nicht fruchtete, seien Kontrollen und Nachsortieren durch Dritte angemessen gewesen. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung, so hieß es im Urteil, entspreche „den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft“.