Mietrecht: Instandsetzungsarbeiten

29. November 2024 • 16:56 Uhr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 33055 C 113/24

Der Fall: Stehen in einer Mietwohnung Instandsetzungsarbeiten an, so darf der Vermieter den Handwerksbetrieb bestimmen, der die Arbeiten durchführt.

Das Urteil: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil (33055 C 113/24) entscheiden, dass der Mieter auch dann keinen Anspruch darauf hat, dass die Dienstleistung von einer Firma seiner Wahl ausgeführt wird, wenn eine Person aus dem vom Vermieter ausgewählten Betrieb in der Vergangenheit einen Diebstahl in der Wohnung des Mieters begangen hat. Der Mieter darf dieser Person den Zutritt verweigern, nicht jedoch allen Mitarbeitern des Handwerksbetriebs.

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