Taubenkot – Keine Minderung
Amtsgericht Hanau, Az. 94 C21/22 Gelegentlich zu findender Taubenkot auf dem Balkon einer Mietwohnung ist zwar unangenehm, führt aber nicht zu einer Minderung der monatlichen Zahlungen.Auch kann der Mieter nicht eine Reinigung auf Kosten des […]