Finanzgericht Schleswig-Holstein, Az. 1 K 134/22
Der Fall: Verpachtet eine Firma einen Lastenaufzug im Rahmen einer Grundstücksverpachtung, so ist das unschädlich für die Vergünstigung bei der Berechnung der Gewerbesteuer (die möglich ist, wenn eigener Grundbesitz verwaltet wird).
Das Urteil: Diese Betriebsvorrichtung stelle laut Gericht eine Mitvermietung als „unschädliches Nebengeschäft“ dar. Außerdem sei diese Nebenleistung „als sinnvolle Nutzung des Gebäudes sachdienlich“.