Saarländisches Oberlandesgericht, Az. 5 U 64/22
Der Fall: Müssen Mieter ihre Wohnung vorübergehend (hier für einen Zeitraum von rund zwei Monaten) wegen eines Leitungswasserschadens verlassen, und ziehen sie in eine Ferienwohnung, so muss die Hausratversicherung der Mieter diesen Aufenthalt nicht bezahlen (es ging um rund 17.000 Euro), wenn die Ersatzunterkunft nicht infolge eines Schadens erforderlich wurde.
Das Urteil: Das saarländische Oberlandesgericht hat entschieden, wenn dieser Schaden nicht am Hausrat entstand, sondern an der Gebäudesubstanz lag, so muss die Hausratversicherung nicht zahlen.