Bar, Bürgschaft oder Versicherung – wie ist die Mietkaution eigentlich zu leisten?
„Der Vermieter bestimmt, in welcher Form er sie gerne hätte„, sagt Anja Franz, Juristin des Mietervereins München. Mieterinnen und Mieter könnten zwar mitreden. Aber: „Der Vermieter wird die Wohnung nicht hergeben, wenn der Mieter seinem Vorschlag widerspricht.“ – Eigentümer sitzen also am längeren Hebel.
Es gibt diverse Kautionsvarianten:
- Bargeld oder Überweisung sind nach wie vor gängig.
Selbst eine Teilzahlung ist zulässig. „Mieter können in drei gleichen Monatsraten zahlen. Das ist gesetzlich festgelegt“, erläutert Franz. - Eine andere Möglichkeit ist das Kautionssparbuch:
Mieter zahlen die Sicherheit ein und verpfänden das Sparbuch zugunsten ihres Vermieters. - Klamme Mieter können eine Bürgschaft anbieten – zum Beispiel von den Eltern.
- Außerdem offerieren Banken und Versicherungen spezielle Mietkautionsbürgschaften.
Wichtig: Vermieter und Mieter sollten die Modalitäten rechtzeitig klar absprechen und schriftlich festhalten. So gibt es später keine Unklarheiten. Eine schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten und dient im Streitfall als Beweismittel.
Auch sollte geklärt werden, wie mit der Kaution nach dem Auszug verfahren wird. Je transparenter die Abmachungen sind, desto geringer ist das Konfliktpotenzial.