Elektrogeräte

30. Juni 2024 • 18:12 Uhr

Landgericht Berlin, Az. 67 S 144/24

Der Fall: Sind in einer Mietwohnung technische Geräte in der Küche beim Einzug bzw. Wohnungsübernahme vorhanden, so muss der Vermieter sie reparieren oder austauschen lassen, wenn diese defekt sind. Er kann diese Pflicht nicht per Formularklausel ausschließen, indem er im Mietvertrag einträgt: „Technische Geräte der Einbauküche gelten nicht als mitvermietet.“

Das Urteil: Ein solche Klausel schließt die Reparaturansprüche nicht aus, hat das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 67 S 144/24 entschieden.

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