Bundesrat billigt Erleichterungen
Für Mieter und Wohnungseigentümer soll es einfacher werden, ein Balkonkraftwerk anzubringen. Der Bundesrat billigte entsprechende Gesetzesänderungen, die der Bundestag bereits beschlossen hatte.
Die Zahl kleiner Balkonkraftwerke zur Erzeugung von Solarenergie hat zuletzt stark zugenommen. Konkret geht es um Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Die sogenannten Steckersolargeräte werden in den Katalog jener baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung die Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Anders als bisher können damit Eigentümer und Vermieter ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
Haus & Grund warnt vor übertriebenen Erwartungen
Mit dieser Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts können Wohnungseigentümer und Mieter somit künftig einfacher Solarpaneele an den Balkonen ihrer Wohnungen installieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Viele Bewohner von Wohnungen wollen Solarstrom für den eigenen Verbrauch produzieren. Deshalb ist es eine gute Entscheidung des Bundestages, den Weg dorthin einfacher zu gestalten“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die gestrige Abstimmung.
Er warnte jedoch gleichzeitig vor übertriebenen Erwartungen an Balkonkraftwerke. „Die Qualität der am Markt erhältlichen Geräte variiert sehr stark. Verbraucher sollten sich vorher eingehend informieren, um am Ende nicht draufzuzahlen“, rät Kai Warnecke. Er gab zudem zu bedenken, dass Balkonkraftwerke aktuell keinen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zu mehr Unabhängigkeit vom öffentlichen Stromnetz leisten.