Mieter bezeichnete Vermieter als „Schwein“ und musste gehen

15. September 2022 • 14:01 Uhr

Amtsgericht München, Az. 411 C 8027/13

Die Stimmung zwischen dem Eigentümer einer Wohnung und seinem Mieter war schon seit längerem nicht besonders gut. Es gab eine ganze Reihe von Streitigkeiten zwischen beiden Parteien. So ging es um nächtliche Klopfattacken, um die Vermüllung der Wohnung und um Zerwürfnisse unter den Mietern.

Deswegen stand die Begegnung zwischen dem Eigentümer und dem betroffenen Mieter unter keinem besonders guten Stern. In dieser Situation kam es zu einer besonders derben Beleidigung. Der Mieter sagte zum Vermieter: „Sie sind ein Schwein“. Darauf hätte er besser verzichtet, denn es folgte die fristlose Kündigung, die die Justiz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch als berechtig bezeichnete.

Solch eine Provokation müsse sich niemand bieten lassen. Erschwerend komme hinzu, dass der Mieter nach dieser Beleidigung weder durch sein Verhalten noch durch eine ausdrückliche Entschuldigung Reue gezeigt habe. Im Gegenteil, er habe in der Klageerwiderung sogar noch ausgeführt, dass der Vermieter lüge wie gedruckt.