Landgericht Frankfurt a.M., Az. 2-13 S 135/20
Bei Solaranlagen stellt sich häufig die Frage, wo sie denn am besten und effektivsten angebracht werden können. Hierfür kann durchaus auch das Dach einer Garage geeignet sein.
Der Fall: Ein Wohnungseigentümer entschied sich für diese Variante.
Das Urteil: Das Landgericht Frankfurt am Main hielt dies für vertretbar, stellte aber dafür eine wesentliche Bedingung: Der Gesamteindruck der Wohnanlage dürfe durch diese Maßnahme nicht erheblich optisch verändert werden.