Oberlandesgericht Brandenburg, Az. 10 U 100/22
Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung haftet der Eigentümer einer Wohnung den übrigen Miteigentümern für das Verschulden seiner Mieter.
Der Fall: Im vorliegenden Fall musste ein Eigentümer für den Schlüsselverlust durch seinen Mieter haften. Dieser hatte den Schlüssel in der Kellertür stecken lassen, während er sich dort aufhielt. Das war laut Oberlandesgericht Brandenburg fahrlässiges Verhalten. Nach dem Diebstahl des Schlüssels kam es wiederholt zu Diebstählen, letztlich musste das gesamte Schließsystem erneuert werden.
Das Urteil: Dafür musste der Eigentümer aufkommen. Die Wertsteigerung durch die Anschaffung gegenüber dem bisherigen, sehr betagten System sei abzuziehen.