Spitzboden-Ausbau

9. Dezember 2024 • 11:24 Uhr

Landgericht Berlin, Az. 85 S 16/21

Zu eigenmächtig

Der Fall: Ein Eigentümer baute den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Spitzboden eines Hauses eigenmächtig aus und integrierte ihn in seine Wohnung. Es ist keine große Überraschung, dass dies vor Gericht scheitern musste.

Das Urteil: Das Landgericht Berlin ordnete einen Rückbau an. Der Verwalter habe zwar den Maßnahmen zugestimmt – doch bei einer solchen baulichen Veränderung müsse die Eigentümergemeinschaft entscheiden.