Amtsgericht Berlin-Pankow-Weißensee, Az. 3C190/16
Nachdem der Mieter einen Mangel in seiner Wohnung gemeldet hat, kann er nicht bestimmen, wer den Mangel in Augenschein nimmt. Dieses Recht steht nur dem Vermieter bzw. seinem Verwalter zu.
Lässt der Mieter die zur Besichtigung des gerügten Mangels geschickte Person nicht in die Wohnung (hier der Vermieter gemeinsam mit seiner Verwalterin), weil er auf einen Fachhandwerker besteht, so kann ihm nach Ansicht der Richter am Amtsgericht Berlin-Pankow fristlos gekündigt werden, weil eine schwerwiegende schuldhafte Vertragsverletzung vorliege.
Der Klage waren zudem mehrfache Abmahnungen vorausgegangen.