Untervermietung an Feriengäste rechtfertigt fristlose Kündigung

22. August 2023 • 14:14 Uhr

Landgericht Berlin, Az. 67 S 360/14

Der Fall: Vermietet ein Mieter ohne Zustimmung und Wissen seines Vermieters seine Wohnung an „Feriengäste“, handelt es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung.

Das Urteil: Diese Form der Untervermietung rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, auch ohne vorherige Abmahnung, entschied das Landgericht Berlin.