Landgericht Berlin, Az. 67 S 360/14
Der Fall: Vermietet ein Mieter ohne Zustimmung und Wissen seines Vermieters seine Wohnung an „Feriengäste“, handelt es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung.
Das Urteil: Diese Form der Untervermietung rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, auch ohne vorherige Abmahnung, entschied das Landgericht Berlin.